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10.03.2021
Inkasso als schneller Lösungsweg
Um eine Zahlung vom Schuldner verlangen zu können, muss zunächst ein
Anspruch des Gläubigers
bestehen und die Forderung muss zur sofortigen Zahlung fällig sein. Der
Verzug
ergibt sich dann entweder direkt aus dem Vertrag, oder wenn der Schuldner nicht gemahnt wurde, aus verschiedenen
gesetzlichen Regelungen.
Das deutsche Zivilrecht regelt für alle Verträge grundsätzlich, dass die
Bezahlung durch den Kunden
sofort nach Lieferung der Waren fällig wird. Jedoch gibt es bei einigen Geschäftsarten, wie beispielsweise beim
Kaufvertrag oder beim Werkvertrag, nationale Regelungen über die Fälligkeit. Beim Werkvertrag ist die Bezahlung
grundsätzlich bei Abnahme der Ware zu leisten; beim Kaufvertrag hingegen ist die Vergütung nach Erhalt der Ware
fällig und sofort zu zahlen.
Zahlungsziel:
Wenn die Erbringung der Leistung nach Zeit berechnet wird, so kann nach Ablauf eines einzelnen Zeitabschnitts
nicht mehr gezahlt werden. Häufig vereinbaren Käufer und Verkäufer abweichend von den vereinbarten
Zahlungsbestimmungen im Kaufvertrag
oder in der Rechnung, dass der Zahlungsschuldner schon wenige Tage nach Zusendung der Rechnung zahlen kann. In
einigen Fällen, also zum Beispiel der Schuldner zahlt gar nicht
oder jedenfalls nicht rechtzeitig, kann auch bereits die Rechnung per Einschreiben zugeschickt werden.
Hat der Schuldner aber vorsätzlich die Zahlung trotz Fälligkeit und Verzug nicht geleistet, so kann der
Gläubiger ihm im Wege des
außergerichtlichen Forderungseinzugs
zunächst ein schriftliches Mahnschreiben schicken. Dieses Schreiben hat zum Ziel, die offene Geldsumme schnell
und kostengünstig vom Schuldner zu bekommen. Es ist in diesem Sinne auch unerheblich, ob der Schuldner
irgendwelche begründeten oder unbegründeten
Einwände gegen die Forderung
erhebt. Die Zahlung muss in jedem Fall unverzüglich erfolgen, und der Schuldner hat dazu sein Vermögen zu
offenbaren.
Mahnungen
Eine schriftliche oder telefonische Mahnung entspricht der unbedingten Aufforderung an den Schuldner, die fällige
Zahlung sofort zu leisten und das Geld zu überweisen. Spätestens damit wird er Schuldner in Verzug gesetzt, - wenn
er nicht schon vorher wegen einer
Zahlungsunwilligkeit
des Schuldners in Verzug geraten war. Allgemein läßt sich sagen, dass jedes Mahnschreiben die Angabe des
Zahlungsziels in der Rechnung und den Hinweis auf die sofortige Zahlungspflicht enthalten sollte. Dies dient der
Beschleunigung der Zahlung
und bringt dem Schuldner Sicherheit darüber, dass die gesamte offene Rechnung vom Gläubiger angemahnt wird.
Allerdings ist eine Mahnung nicht an bestimmte Formen gebunden. Sie könnte zwar grundsätzlich auch per E-Mail
verschickt werden, sollte aber besser per Post oder telefonisch erfolgen. Nur ein per Einschreiben verschicktes
Mahnschreiben bietet die Gewissheit, dass es tatsächlich beim Schuldner angekommen ist.
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